Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben vor dem Abschluß
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse hier.
Wegen gesetzlicher Vorgaben ab dem 22.05.2007 muss ich Informationspflichten Ihnen gegenüber erfüllen.
Diese sagen zum Bsp. aus ob ich Makler, Mehrfachagent oder Vertreter einer Gesellschaft (Erfüllungsgehilfe) bin.
Diese Angaben finden Sie auf dem nachfolgenden Formular "Informations-Pflichten".
Außerdem müssen Sie und ich vor Abschluss eines Vertrages ein Beratungsprotokoll oder einen Verzicht darauf unterschreiben.
Entsprechende Beispiele finden Sie unten nachfolgend.
Bitte lesen Sie alles sorgfältig durch.
Sie werden dann verstehen, das ich Sie vor Abschluß eines Vertrages mindestens einmal persönlich gesprochen haben muss.
Es sei denn, Sie drucken sich die nachfolgend aufgeführte Verzichtserklärung aus und senden mir diese mit Ihrer Originalunterschrift zu.
Bei von Ihnen getätigtem Direktabschluß gilt die Verzichtserklärung automatisch!!!
Hiermit erklären Sie sich unwiderruflich einverstanden!!!
Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie auf den Direktabschluß verzichten!!!
Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Naumann
Die Dokumente liegen im .pdf Format vor.